Für bestimmte energetische Maßnahmen am Eigenheim kann eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden. Die Förderung verteilt sich auf drei Jahre. Im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr werden jeweils 7 Prozent der Aufwendungen (maximal 14.000 Euro jährlich), im dritten Jahr 6 Prozent der Aufwendungen (maximal 12.000 Euro) von der Steuerschuld abgezogen.
Für die Förderung nach § 35c EStG ist besonders wichtig, dass die Maßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt und auch entsprechend bescheinigt werden. Das Unternehmen muss im Bereich der Gebäudesanierung tätig und bestimmten, abschließend benannten Gewerken oder Bereichen zugehörig sein. Die jeweilige Bescheinigung stellen die ausführenden Fachunternehmen oder Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz (das sind insbesondere Energieberater sowie Energieeffizienz-Experten) aus. Diese nutzen dafür eine Musterbescheinigung der Finanzverwaltung. Es sollte darauf geachtet werden, dass das jeweils aktuell gültige Muster verwendet wird. Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2025 ist das mit dem BMF-Schreiben vom 23.12.2024 (IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :008) veröffentlichte Muster zu verwenden. Bei einem Maßnahmenbeginn vor 2025 sind noch die früheren Muster zu verwenden (z.B. BMF-Schreiben vom 26.1.2023, BStBl I 2023 S. 218; BMF-Schreiben vom 6.2.2024, BStBl I 2024 S. 237). Sie finden das neue Muster unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2024-12-23-muster-bescheinigung-doc.docx?__blob=publicationFile&v=3
Praxistipp: Zum 1.1.2025 wurden die bisherigen Musterbescheinigungen zu einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Fachunternehmen und ausstellungsberechtigte Personen können daher für Maßnahmen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird, auf dasselbe Muster zurückgreifen. Zu den bei einem früheren Maßnahmenbeginn zu verwendenden Musterbescheinigungen finden Sie im genannten BMF-Schreiben weitere Erläuterungen.